Die Kündigung von Klaus Steppat, dem geschäftsführenden Direktor des Deutschen Theaters Berlin, war vor Gericht nicht zu halten. Nun muss der Steuerzahler den Schaden begleichen.
Die Kündigung von Klaus Steppat, dem geschäftsführenden Direktor des Deutschen Theaters Berlin, war vor Gericht nicht zu halten. Nun muss der Steuerzahler den Schaden begleichen.