Nach den „Döp“-Gesängen auf Sylt kündigten zwei Arbeitgeber ihren Mitarbeitern. Ein ähnlicher Fall aus NRW zeigt: Es ist unwahrscheinlich, dass dies Bestand haben könnte.
Nach den „Döp“-Gesängen auf Sylt kündigten zwei Arbeitgeber ihren Mitarbeitern. Ein ähnlicher Fall aus NRW zeigt: Es ist unwahrscheinlich, dass dies Bestand haben könnte.