Abgeordnete im Bundestag streben an, dass jeder Mensch nach dem Tod als potenzieller Organspender gilt. Es sei denn, es wurde zu Lebzeiten widersprochen.
Abgeordnete im Bundestag streben an, dass jeder Mensch nach dem Tod als potenzieller Organspender gilt. Es sei denn, es wurde zu Lebzeiten widersprochen.