Laut Gesetz können Extremisten nicht zu Landräten gewählt werden. Ein Wahlausschuss gestattet einem Vertreter der rechtsextremen Szene dennoch die Teilnahme an einer solchen Wahl.
Laut Gesetz können Extremisten nicht zu Landräten gewählt werden. Ein Wahlausschuss gestattet einem Vertreter der rechtsextremen Szene dennoch die Teilnahme an einer solchen Wahl.