Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden mehrerer Heilpraktiker abgelehnt. Homöopathische Eigenblutbehandlungen müssen gut begründet sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden mehrerer Heilpraktiker abgelehnt. Homöopathische Eigenblutbehandlungen müssen gut begründet sein.