Disziplinarverfahren gegen dauerkranke Lehrerin

Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen entscheidet: Auch nach langer Krankheit darf der Dienstherr eine Untersuchung anordnen. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen entscheidet: Auch nach langer Krankheit darf der Dienstherr eine Untersuchung anordnen.

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