Entscheidend ist das Wählerverzeichnis

In den nächsten Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wer bis zum 29. August keine erhalten hat, sollte das Wählerverzeichnis überprüfen. Die Verwaltung erklärt, wie und wann das möglich ist. In den nächsten Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wer bis zum 29. August keine erhalten hat, sollte das Wählerverzeichnis überprüfen. Die Verwaltung erklärt, wie und wann das möglich ist.

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