Auf die Städte und Gemeinden im Land kommen ab August 2026 erhebliche Mehraufwendungen zu. Zum Schuljahresbeginn tritt der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz (Offene Ganztagsschule) in der Grundschule in Kraft. Auf die Städte und Gemeinden im Land kommen ab August 2026 erhebliche Mehraufwendungen zu. Zum Schuljahresbeginn tritt der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz (Offene Ganztagsschule) in der Grundschule in Kraft.