Missbrauchsprozess: Milderes Urteil nach Geständnis  

Sechs Jahre muss ein Wadersloher wegen Kindermissbrauchs ins Gefängnis. Eine Sicherungsverwahrung sprach das Landgericht Münster nicht aus. Sechs Jahre muss ein Wadersloher wegen Kindermissbrauchs ins Gefängnis. Eine Sicherungsverwahrung sprach das Landgericht Münster nicht aus.

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