Der Tod eines Frühchens sowie ein schwer kranker Säugling in einer Kinderklinik hatten die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Doch für Ermittlungen gegen Personal sieht diese keine Grundlage. Der Tod eines Frühchens sowie ein schwer kranker Säugling in einer Kinderklinik hatten die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Doch für Ermittlungen gegen Personal sieht diese keine Grundlage.