Rheda-Wiedenbrück: Kein Osterfeuer ohne Erlaubnis

Wer ein Osterfeuer veranstalten möchte, muss eine Erlaubnis beim Ordnungsamt beantragen. Bis zum 10. März ist das noch möglich. Wer ein Osterfeuer veranstalten möchte, muss eine Erlaubnis beim Ordnungsamt beantragen. Bis zum 10. März ist das noch möglich.

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