Das OVG für NRW entscheidet: Auch nach langer Krankheit darf der Dienstherr eine Untersuchung anordnen – trotz Kritik der Lehrerin. Das OVG für NRW entscheidet: Auch nach langer Krankheit darf der Dienstherr eine Untersuchung anordnen – trotz Kritik der Lehrerin.