Ein 60-Jähriger hilft seinen Eltern beim Sterben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin Beihilfe zum Totschlag. Ist das Urteil rechtskräftig? Ein 60-Jähriger hilft seinen Eltern beim Sterben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin Beihilfe zum Totschlag. Ist das Urteil rechtskräftig?