Handgepäckregeln: VUSR fordert Infopflicht für Veranstalter

Die Handgepäckregelungen der Airlines sind in den letzten Jahren nicht gerade übersichtlicher… 

Die Handgepäckregelungen der Airlines sind in den letzten Jahren nicht gerade übersichtlicher geworden. Dies sorge für Verwirrung beim Kunden und viel Mehrarbeit am Counter, kritisiert der VUSR. Der Reisebüro-Verband fordert daher, dass Reiseveranstalter für Informationen zum Handgepäck bei Flugreisen in die Pflicht genommen werden.

„Es ist höchste Zeit, dass die Verantwortung klar geregelt wird. Die Reisebüros gehen neben ihren zahlreichen originären Aufgaben teilweise wirklich unter in Anfragen zu den Handgepäckbestimmungen“, moniert VUSR-Chefin Marija Linnhoff. „Wir wollen aber nicht länger unentgeltlich die ureigensten Aufgaben der Veranstalter übernehmen.“ Mit einer eindeutigen Zuweisung der Informationspflicht, vergleichbar mit der Regelung zum Aufgabegepäck, „könnten viele Unklarheiten und zusätzliche Belastungen für den Reisevertrieb vermieden werden“, so Linnhoff.

Unbezahlte Mehrarbeit für Reisebüros

Der VUSR verweist darauf, dass die Handhabung von Handgepäck besonders im Hinblick auf die uneinheitlichen Vorgaben zu Größe, Gewicht und Anzahl der Gepäckstücke „ein wiederkehrendes Problem“ für viele Reisende darstelle. „Die Gefahr, dass Kunden aus Unwissenheit beim Check-in zusätzlich bezahlen müssen, ist groß. Dies führt zu Frustration und schadet dem Vertrauen in die gesamte Branche“, erklärt die Verbandsvorsitzende.

Die momentane Situation sorge nicht nur für Verwirrung bei den Kunden, sondern belaste auch die Arbeitsprozesse der Reisebüros erheblich. Denn die Beschaffung der Informationen zu den jeweils geltenden Regelungen bleibe allzu häufig unbezahlt an den Reisebüros hängen.

„Eine klare, von den Veranstaltern kommunizierte Richtlinie würde sowohl den Reisebüros als auch den Endverbrauchern zugutekommen. Es ist doch nicht nachvollziehbar, dass entweder unsere Mitarbeiter oder die Reisenden die Last tragen, die Bestimmungen jedes einzelnen Leistungsträgers zu recherchieren, die er auch ganz simpel bekanntgeben kann“, so Linnhoff abschließend. (rie)