München News : AfD-Klage gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz vor Gericht

Das Verwaltungsgericht München verhandelt ab dem 18. Juni im Hauptsacheverfahren über die Frage, ob der bayerische Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informieren darf. Das Gericht hat für das Verfahren nach der Klage des bayerischen AfD-Landesverbandes zunächst neun Verhandlungstage angesetzt, weitere könnten bei Bedarf folgen, wie es am Donnerstag in München mitteilte. Eine Entscheidung könne gegebenenfalls am letzten Verhandlungstag, nach bisheriger Planung der 18. Juli, veröffentlicht werden.

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