Das Bundesverfassungsgericht stuft die Wahlrechtsreform in Teilen als verfassungswidrig ein. Darüber freuen sich auch die Freien Wähler – die nun erst recht weiter träumen.
Das Bundesverfassungsgericht stuft die Wahlrechtsreform in Teilen als verfassungswidrig ein. Darüber freuen sich auch die Freien Wähler – die nun erst recht weiter träumen.