Der BGH hatte schon im vergangenen Jahr entschieden: Die „Süddeutsche Zeitung“ durfte aus Tagebüchern eines Bankers zitieren. Der wandte sich daraufhin an das höchste deutsche Gericht – ohne Erfolg.
Der BGH hatte schon im vergangenen Jahr entschieden: Die „Süddeutsche Zeitung“ durfte aus Tagebüchern eines Bankers zitieren. Der wandte sich daraufhin an das höchste deutsche Gericht – ohne Erfolg.