Nur Nürnberger Wursthersteller dürfen ihre Würste „Nürnberger Rostbratwürste“ nennen. Was aber tun mit einer niederbayerischen Firma, die „Rostbratwürstchen“ verkauft?
Nur Nürnberger Wursthersteller dürfen ihre Würste „Nürnberger Rostbratwürste“ nennen. Was aber tun mit einer niederbayerischen Firma, die „Rostbratwürstchen“ verkauft?