Der Freistaat rühmt sich gerne, seine Beamten bestmöglich zu bezahlen. Für einige besonders belastende Tätigkeiten der Polizei gilt das aber nicht. Folgt Bayern hier dem Weg von Nordrhein-Westfalen?
Der Freistaat rühmt sich gerne, seine Beamten bestmöglich zu bezahlen. Für einige besonders belastende Tätigkeiten der Polizei gilt das aber nicht. Folgt Bayern hier dem Weg von Nordrhein-Westfalen?