Wer Musik öffentlich aufführt, muss Textern und Komponisten einen Obolus dafür entrichten – das gilt auch für Weihnachtsmärkte. Die Kommunen kämpfen um einen eigenen Tarif – die GEMA will das nicht.
Wer Musik öffentlich aufführt, muss Textern und Komponisten einen Obolus dafür entrichten – das gilt auch für Weihnachtsmärkte. Die Kommunen kämpfen um einen eigenen Tarif – die GEMA will das nicht.