Der AfD-Landtagsabgeordnete Halemba soll einen Datenträger mit Material aus der NS-Zeit besessen haben. Das ist nicht verboten. Aber das öffentliche Abspielen von volksverhetzenden Liedern schon.
Der AfD-Landtagsabgeordnete Halemba soll einen Datenträger mit Material aus der NS-Zeit besessen haben. Das ist nicht verboten. Aber das öffentliche Abspielen von volksverhetzenden Liedern schon.