Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Anwohner in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen können. Der Städte- und Gemeindebund kann dem viel abgewinnen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Anwohner in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen können. Der Städte- und Gemeindebund kann dem viel abgewinnen.