Unzählige E-Mails und Anrufe sind in der vergangenen Woche in der Redaktion eingegangen….
Unzählige E-Mails und Anrufe sind in der vergangenen Woche in der Redaktion eingegangen. Verzweifelte Reiseverkäufer machten ihrem Unmut Luft und baten gleichzeitig um Hilfe. „Könnt ihr nicht einmal beim DRSF nachhaken und fragen, wann unsere FTI-Kunden ihr Geld erstattet bekommen?“, so lautete der Tenor zahlreicher Fragen.
Darunter war auch Ilona Rother, Inhaberin vom Reiseservice Rother im sächsischen Hohenstein-Ernstthal. Sie hatte eine Gruppenreise über den insolventen Veranstalter gebucht, die aus Bausteinen bestand. Keiner ihrer Kunden sei bislang vom DRSF kontaktiert worden, berichtet die Reiseverkäuferin. Stattdessen habe sie einen Brief vom Insolvenzverwalter erhalten, der sie darauf hinwies, dass die in der Buchung enthaltende Rundreise eine Einzelleistung sei und Ansprüche daher nur aus der Insolvenzmasse geltend gemacht werden könnten.
Bekommen Baustein-Kunden von FTI ihr Geld zurück?
So wie Ilona Rother geht es derzeit vielen Reiseverkäufern, die Baustein-Reisen über FTI gebucht haben. Sie befürchten, dass sie die Reisekosten vom DRSF nicht erstattet bekommen.
ta-Redakteur Thomas Riebesehl hat sich dieser Sache angenommen und recherchiert. Er hat mit dem Münchner Reiserechtsexperten Florian Dukic gesprochen. Dieser ist der Auffassung, dass jedenfalls FTI-Buchungen im Sinne des Paragrafen 651a Absatz 2 BGB abgedeckt sind. Dieser besage eindeutig, dass eine Pauschalreise dann vorliege, „wenn verschiedene Reiseleistungsarten beim gleichen Anbieter für dieselbe Reise auf Wunsch des Reisenden oder entsprechend seiner Auswahl zusammengestellt wurden“. Genau das sei in sehr vielen dieser Fälle gegeben, erläutert er in der Titelgeschichte der neuen Ausgabe von touristik aktuell, die an diesem Montag erscheint.
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