Drohnen im Urlaub: Wo darf man fliegen – und wo drohen Strafen?

Drohnenaufnahmen vom Strand, spektakuläre Panoramen aus der Luft und Erinnerungen aus einzigartiger… 

Drohnenaufnahmen vom Strand, spektakuläre Panoramen aus der Luft und Erinnerungen aus einzigartiger Perspektive – viele Reisende nehmen mittlerweile ihre Drohne mit in den Urlaub. Doch Vorsicht: Wer seine Drohne im Ausland startet, muss die dortigen Vorschriften kennen. Sonst drohen empfindliche Bußgelder oder eine Beschlagnahmung des Geräts.

Das Verbraucherportal Drohnen-Camp.de hat jetzt eine aktuelle Übersicht zu Europas beliebtesten Reiseländern veröffentlicht – inklusive Land-für-Land-Regeln, Sondervorschriften und Tipps für entspannten Drohnenspaß im Urlaub.

Einheitliche EU-Regeln? Nicht immer!

Grundsätzlich gilt: In der EU registrierte Drohnenpiloten erhalten eine persönliche Betreiber-ID, die europaweit anerkannt wird. Doch viele Länder gehen darüber hinaus – mit Zusatzregistrierungen, Genehmigungspflichten und besonderen Sicherheitszonen.

•    Frankreich: Zusätzlich zur EU-ID ist eine Geräteregistrierung vorgeschrieben.
•    Italien: Vergleichsweise unkompliziert – Mindestabstände beachten, ansonsten viel Freiheit.
•    Portugal: Genehmigungspflicht für Drohnen mit Kamera – auch auf Madeira und den Azoren!
•    Spanien: Selbst Strände gelten als städtisches Gebiet – Flüge hier nur mit Sondergenehmigung.
•    Türkei: Für Touristen extrem aufwendig – Flüge müssen 20 Tage im Voraus beantragt werden.
•    Griechenland: Hohe Dichte an Flughäfen auf den Inseln – Genehmigungen oft Pflicht.
•    Großbritannien: Nach dem Brexit werden EU-Registrierungen nicht anerkannt.
•    Schweden: Erlaubt – doch Luftaufnahmen dürfen nur mit Genehmigung publiziert werden.
•    Malta: Ausländische Drohnenpiloten brauchen eine zusätzliche Länderregistrierung.

Tipps für stressfreie Drohnenflüge

Damit der Flugspaß nicht in Stress ausartet, rät Drohnen-Camp:

•    Frühzeitig über die Regeln im Zielland informieren
•    Akkus immer im Handgepäck transportieren
•    Keine Menschenansammlungen überfliegen – auch volle Strände gelten als tabu
•    Versicherungsschutz prüfen – und Nachweise bereithalten

Fazit: Vorbereitung lohnt sich

Ob Strandurlaub in Spanien, Inselhopping in Griechenland oder Städtetrip nach London – wer seine Drohne mitnimmt, sollte die Regeln kennen. Zwar schafft die EU-Verordnung eine gemeinsame Basis, doch die zahlreichen Sonderregelungen einzelner Staaten können leicht zum Stolperstein werden.

Eine detaillierte, stets aktualisierte Übersicht zu allen Reiseländern bietet das Portal Drohnen-Camp hier: Drohne im Urlaub – Länderübersicht. (sl)