Drohnenaufnahmen vom Strand, spektakuläre Panoramen aus der Luft und Erinnerungen aus einzigartiger…
Drohnenaufnahmen vom Strand, spektakuläre Panoramen aus der Luft und Erinnerungen aus einzigartiger Perspektive – viele Reisende nehmen mittlerweile ihre Drohne mit in den Urlaub. Doch Vorsicht: Wer seine Drohne im Ausland startet, muss die dortigen Vorschriften kennen. Sonst drohen empfindliche Bußgelder oder eine Beschlagnahmung des Geräts.
Das Verbraucherportal Drohnen-Camp.de hat jetzt eine aktuelle Übersicht zu Europas beliebtesten Reiseländern veröffentlicht – inklusive Land-für-Land-Regeln, Sondervorschriften und Tipps für entspannten Drohnenspaß im Urlaub.
Einheitliche EU-Regeln? Nicht immer!
Grundsätzlich gilt: In der EU registrierte Drohnenpiloten erhalten eine persönliche Betreiber-ID, die europaweit anerkannt wird. Doch viele Länder gehen darüber hinaus – mit Zusatzregistrierungen, Genehmigungspflichten und besonderen Sicherheitszonen.
• Frankreich: Zusätzlich zur EU-ID ist eine Geräteregistrierung vorgeschrieben.
• Italien: Vergleichsweise unkompliziert – Mindestabstände beachten, ansonsten viel Freiheit.
• Portugal: Genehmigungspflicht für Drohnen mit Kamera – auch auf Madeira und den Azoren!
• Spanien: Selbst Strände gelten als städtisches Gebiet – Flüge hier nur mit Sondergenehmigung.
• Türkei: Für Touristen extrem aufwendig – Flüge müssen 20 Tage im Voraus beantragt werden.
• Griechenland: Hohe Dichte an Flughäfen auf den Inseln – Genehmigungen oft Pflicht.
• Großbritannien: Nach dem Brexit werden EU-Registrierungen nicht anerkannt.
• Schweden: Erlaubt – doch Luftaufnahmen dürfen nur mit Genehmigung publiziert werden.
• Malta: Ausländische Drohnenpiloten brauchen eine zusätzliche Länderregistrierung.
Tipps für stressfreie Drohnenflüge
Damit der Flugspaß nicht in Stress ausartet, rät Drohnen-Camp:
• Frühzeitig über die Regeln im Zielland informieren
• Akkus immer im Handgepäck transportieren
• Keine Menschenansammlungen überfliegen – auch volle Strände gelten als tabu
• Versicherungsschutz prüfen – und Nachweise bereithalten
Fazit: Vorbereitung lohnt sich
Ob Strandurlaub in Spanien, Inselhopping in Griechenland oder Städtetrip nach London – wer seine Drohne mitnimmt, sollte die Regeln kennen. Zwar schafft die EU-Verordnung eine gemeinsame Basis, doch die zahlreichen Sonderregelungen einzelner Staaten können leicht zum Stolperstein werden.
Eine detaillierte, stets aktualisierte Übersicht zu allen Reiseländern bietet das Portal Drohnen-Camp hier: Drohne im Urlaub – Länderübersicht. (sl)