DRSF: Entgelte für Veranstalter werden gesenkt

Was bereits angekündigt war, ist nun offiziell: Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) senkt ab… 

Was bereits angekündigt war, ist nun offiziell: Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) senkt ab Herbst 2025 schrittweise die Entgelte für abgesicherte Reiseveranstalter. Bereits zum 1. September 2025 sinkt der Beitrag von aktuell einem Prozent auf 0,75 Prozent des absicherungspflichtigen Pauschalreiseumsatzes. Mit Beginn des neuen Absicherungsjahres am 1. November 2025 wird der Satz auf 0,5 Prozent weiter reduziert. Damit reagiert der DRSF auf die zunehmende Kritik zahlreicher Veranstalter, die die bisherige Höhe der Entgelte moniert hatten. 

Hintergrund der Maßnahme ist der zügige Aufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Zielkapitals. „Die bisherigen Entgeltzahlungen haben dazu geführt, dass der Fonds sein Zielkapital deutlich schneller und in größerem Umfang aufbauen konnte als ursprünglich erwartet. Damit ist er heute leistungsfähiger als zum jetzigen Zeitpunkt vorgesehen“, erklärt Ali Arnaout, einer der Geschäftsführer des DRSF. „Das hat sich insbesondere bei der Bearbeitung der FTI-Insolvenz gezeigt.“

Aktuell sind 196 Reiseveranstalter im DRSF abgesichert. Sie zahlen seit der Gründung im Jahr 2021 jährlich ein Prozent ihres absicherungspflichtigen Umsatzes in den Fonds ein. Ein weiterer Grund für die Senkung ab 1. September ist die Einhaltung der gesetzlichen Fremdfinanzierungsgrenze von 25 Prozent, die inzwischen wieder unterschritten wird.

Diskussion bereits seit 2023

Erste Überlegungen zu einer Entgeltsenkung gab es bereits seit 2023. Die Umsetzung wurde jedoch infolge der FTI-Insolvenz zunächst verschoben. Ab Dezember 2024, als die Auswirkungen auf das Fondsvermögen absehbar waren, wurde das Thema erneut aufgenommen, so der DRSF.

„Die Leistungsfähigkeit des DRSF bleibt auch unter den neuen Bedingungen jederzeit gewährleistet“, betont Arnaout. „Wir haben über Jahre auf diese solide finanzielle Ausgangslage hingearbeitet und können die Entgelte nun verantwortungsvoll senken.“

Laut DRSF wird die Entgeltsenkung bei der Endabrechnung des laufenden Absicherungsjahres 2024/2025 anteilig und auf Basis der tatsächlich gemeldeten Umsätze berechnet und erstattet. Detaillierte Informationen sollen Reiseveranstalter in Kürze erhalten.

Mit Beginn des Absicherungsjahres 2025/2026 erfolgt die Entgeltberechnung auf Grundlage des dann gültigen Satzes von 0,5 Prozent des Vorjahresumsatzes. Für Veranstalter mit einem abweichenden Absicherungsjahr wird die Anpassung zum jeweiligen Ende des Absicherungsjahres vorgenommen.

Startpunkt für weitere Reformen

Die Entgeltsenkung versteht der DRSF auch als Auftakt zu weiterführenden Reformen. Genannt werden unter anderem eine mögliche Anpassung der Fremdfinanzierungsquote, modernisierte Regeln zur Inanspruchnahme des Fondsvermögens bei Insolvenzen, flexiblere Hinterlegungsmöglichkeiten für Sicherheiten insbesondere für saisonale Geschäftsmodelle sowie eine stärkere Digitalisierung und Automatisierung der Fondsprozesse.

Verbände begrüßen die Entscheidung

Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt die Entscheidung des Bundesjustizministeriums. Sie sei ein „wichtiges Signal für die Reisewirtschaft“, betont DRV-Präsident Norbert Fiebig. Die Absenkung bringe „erste, dringend benötigte Entlastungen“ für Reiseveranstalter. Gleichzeitig appelliert Fiebig an die Verantwortlichen, bei weiterhin positiver Finanzlage des DRSF weitere Entlastungsschritte zu prüfen. Ziel müsse sein, „die finanziellen Mehrbelastungen der Pauschalreise zu reduzieren und die Wettbewerbsnachteile gegenüber individuell gebuchten Reiseleistungen abzubauen“.

Diese Forderungen unterstützt auch ASR-Präsidentin Anke Budde. „Ziel muss es jetzt sein, diese Entwicklung fortzuschreiben. Unsere mittelständischen Veranstalter brauchen dauerhafte Planungssicherheit und faire Rahmenbedingungen. Eine weitere Entlastung der Unternehmen – auch durch zusätzliche Flexibilisierung der gesetzlichen Vorgaben – ist aus unserer Sicht notwendig und mittelfristig erreichbar.“