Initiative Pauschalreise: Details der Beitragsordnung werfen Fragen auf

Die Beitragsordnung des Vereins Initiative Pauschalreise hat bei mehreren Reisebüro-Inhabern für… 

Die Beitragsordnung des Vereins Initiative Pauschalreise hat bei mehreren Reisebüro-Inhabern für Verwunderung gesorgt. So können Reisebüros zwar Mitglieder im neuen Verein werden – sie haben aber kein Stimmrecht, wie in der Ordnung zu lesen ist. Volles Stimmrecht erhalten nur Reisebüro-Ketten und -Kooperationen sowie Franchise-Organisationen. „Das ist unfair“, kritisiert eine Inhaberin im Gespräch mit touristik aktuell. „Wir sind wichtige Handelspartner. Schließlich sind Pauschalreisen unser Brot- und Buttergeschäft. Wir erklären den Kunden die Vorzüge.“

Das unterstreicht auch ein anderer Inhaber. Die Idee, einen solchen Verein zu gründen, um die Pauschalreise zu stärken, finde er gut. „Allerdings müssen wir auch mitreden dürfen und uns einbringen können“, fordert er.

Büchy: Reisebüros haben Mitspracherecht

Jürgen Büchy, neben Strategieberaterin Marina Ackermann und Branchenberater Berend Rieckmann Vorstandsmitglied des Vereins, reagiert auf die Kritik mit Verständnis. „Uns ist wichtig, eine Ausgewogenheit zwischen Vertrieb und Veranstalter herzustellen“, erklärt er auf Anfrage von touristik aktuell. Das Stimmrecht beziehe sich auf die Mitgliederversammlung, die einmal im Jahr stattfinde. Bei dieser gehe es um Organisatorisches und um Wahlen.

Laut Büchy können und sollen sich alle Mitglieder, und somit auch Vertreter von Reisebüros, durchaus mit ihren Ideen einbringen, zum Beispiel in einem digitalen Diskussionsforum auf der Mitgliederseite, an dem noch gearbeitet werde. Zudem können sich Reisebüros über ihre Organisationen vertreten lassen. TSS, Schmetterling und der AER seien bereits dem Verein beigetreten. „Andere haben angekündigt, Mitglied werden zu wollen“, so Büchy. Welche Organisationen ihr Interesse bekundet haben, ließ er offen.

Laut dem ehemaligen Präsidenten des Deutschen Reiseverbandes (DRV) gibt es noch sehr viel zu tun. Nach der Gründung Ende August wartet man nun auf die Eintragung ins Vereinsregister, die in etwa vier Wochen abgeschlossen sein soll. Erst dann könne der Verein seine Arbeit offiziell aufnehmen. (uf)