Als Sonja Müller (Name von der Redaktion geändert) einen Beratungsfehler beim Verkauf einer…
Als Sonja Müller (Name von der Redaktion geändert) einen Beratungsfehler beim Verkauf einer Reiserücktrittsversicherung ihrer Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung meldete, ging sie von einer unkomplizierten Regulierung aus. Doch die Inhaberin eines Reisebüros in Bayern wurde eines Besseren belehrt: Die Versicherung lehnte die Kostenübernahme in Höhe von 3.500 Euro ab. Der Verkauf von Versicherungen zähle nicht zu den originären Tätigkeiten eines Reisebüros, lautete die – falsche – Begründung. Dennoch bleibt Müller auf den Kosten sitzen.
Der Reiseexpertin fehlt eine Zusatzversicherung, die sie bei Fehlern beim Verkauf von sogenannten produktakzessorischen Versicherungen vor Ansprüchen schützt. Bei diesen handelt es sich um Versicherungen, die direkt mit der Hauptleistung – etwa einer Pauschalreise – verbunden sind. Solche Policen dürfen von Reisebüro-Mitarbeitern verkauft werden, wenn die Prämie 200 Euro (bei Jahresverträgen: 598,60 Euro) nicht übersteigt, teilt der DRV mit und verweist auf eine entsprechende EU-Richtlinie, die 2015 in Kraft trat.
TAS, Kaera und LTA bieten Zusatzprodukt
Angeboten werden die Zusatzversicherungen unter anderem vom Touristik Assekuranz-Service (TAS), der Kaera und LTA. Fragt man die Anbieter nach der Resonanz auf diese Produkte, wird deutlich, dass nicht jeder Reisebüro-Inhaber um diese Zusatzversicherung weiß. LTA teilt auf Anfrage mit, dass in etwa jedes dritte Büro auch das Zusatzpaket „Verkauf von Reiseversicherungen“ abgeschlossen hat.
Auch laut TAS-Vertriebsleiter Carsten Dreyer und Kaera-Chef Gerhard Lorkowski gibt es bei diesem Thema noch Luft nach oben. Die Nachfrage dürfe durchaus etwas größer sein. Denn beim Verkauf von Reiseversicherungsprodukten könne einiges schief gehen, sagen die beiden Versicherungsexperten unisono.
Neue ta mit großem Versicherungs-Schwerpunkt
Abgesichert sind durch die Zusatzprodukte neben einem Fehler bei der Beratung beim Abschluss einer Versicherung auch die Nichtweiterleitung von sogenannten risikoerheblichen Mitteilungen des Urlaubers an den Versicherer. Darüber hinaus springt die Versicherung ein, wenn Schadensanzeigen verzögert oder gar nicht an den Versicherer gemeldet werden. „Man braucht nur zu vergessen, die Versicherung für den Kunden abzuschließen oder weiterzuleiten. Dann kann es schnell teuer werden“, sagt Dreyer.
So wie im Fall von Sonja Müller. Die Reisebüro-Inhaberin hat mittlerweile den ersten Schock verdaut und verbucht die 3.500 Euro als Lehrgeld. „Das tut zwar weh. Aber es hätte noch viel schlimmer kommen können“, sagt sie.
Dass sie ein Zusatzpaket für ihre Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung abschließen wird, steht für sie außer Frage. Und sie hofft, dass ihre Geschichte Kollegen dazu animiert, ihre Verträge einmal genau anzuschauen. „Vielleicht sensibilisiert mein Fall ja den einen oder anderen Kollegen, seine Versicherungen zu checken und zu prüfen, welche Leistungen überhaupt inkludiert sind.“
Mehr zum Thema Versicherungen lesen Sie in einem Themenschwerpunkt in der neuen Ausgabe von touristik aktuell (ta 14/2025), die am 4. August erscheint.