Ryanair unterliegt im Rechtsstreit wegen Check-in-Gebühr

Das Landgericht Cottbus hat Ryanairs Check-in-Gebühr von 55 Euro pro Person für unzulässig erklärt, wenn der kostenlose Online-Check-in bereits geschlossen ist. Aus einer freiwilligen Zusatzleistung dürfe keine Zwangslösung werden.
Quelle Das Landgericht Cottbus hat Ryanairs Check-in-Gebühr von 55 Euro pro Person für unzulässig erklärt, wenn der kostenlose Online-Check-in bereits geschlossen ist. Aus einer freiwilligen Zusatzleistung dürfe keine Zwangslösung werden.

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