Im Prozess um Rückvergütung zwischen Aida Cruises und dem Sparkassen-Dienstleister S-Markt & Mehrwert hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun das Urteil veröffentlicht. Demnach sind Rückvergütungen aus Provisionszahlungen rechtens. Entscheidend ist der Status des „unechten Handelsvertreters“.
Quelle Im Prozess um Rückvergütung zwischen Aida Cruises und dem Sparkassen-Dienstleister S-Markt & Mehrwert hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun das Urteil veröffentlicht. Demnach sind Rückvergütungen aus Provisionszahlungen rechtens. Entscheidend ist der Status des „unechten Handelsvertreters“.