Die propalästinensischen Demonstrierenden können erneut ihre Zelte vor dem Kanzleramt aufschlagen, sagt das Oberverwaltungsgericht. Dabei müssen sie allerdings leise sein.
Die propalästinensischen Demonstrierenden können erneut ihre Zelte vor dem Kanzleramt aufschlagen, sagt das Oberverwaltungsgericht. Dabei müssen sie allerdings leise sein.