Die Wettbewerbsbehörde hatte ihre Klage gegen Zuckerbergs Konzern ursprünglich in Trumps erster Amtszeit eingereicht. Das Verfahren galt als Test für die Macht der Kartellwächter in seiner zweiten Amtszeit.
Die Wettbewerbsbehörde hatte ihre Klage gegen Zuckerbergs Konzern ursprünglich in Trumps erster Amtszeit eingereicht. Das Verfahren galt als Test für die Macht der Kartellwächter in seiner zweiten Amtszeit.