Stillgelegter Gasanschluss: Muss er wirklich zahlen?

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat jetzt entschieden, dass Gasnetzbetreiber die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht an den Verbraucher weitergeben dürfen. Das lässt auch einen betroffenen Ahlener hoffen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat jetzt entschieden, dass Gasnetzbetreiber die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht an den Verbraucher weitergeben dürfen. Das lässt auch einen betroffenen Ahlener hoffen.

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