Schornsteinfeger dürfen auch hart durchgreifen

Wenn ein Immobilienbesitzer dem Schornsteinfeger auch nach mehrmaliger Aufforderung keinen Zutritt gewährt, darf die Tür geöffnet werden. Wenn ein Immobilienbesitzer dem Schornsteinfeger auch nach mehrmaliger Aufforderung keinen Zutritt gewährt, darf die Tür geöffnet werden.

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