Mit dem Cannabis-Gesetz ab 1. April geht auch einher, dass Altfälle noch einmal geprüft werden sollen. Allein für die Staatsanwaltschaft München I bedeutet das 650 Stunden Mehraufwand.
Mit dem Cannabis-Gesetz ab 1. April geht auch einher, dass Altfälle noch einmal geprüft werden sollen. Allein für die Staatsanwaltschaft München I bedeutet das 650 Stunden Mehraufwand.