Für zwei Patienten endete der Besuch einer Arztpraxis mit dem Tod. Die Staatsanwaltschaft sah zwei Fälle der fahrlässigen Tötung – konnte sich aber nicht ganz damit durchsetzen.
Für zwei Patienten endete der Besuch einer Arztpraxis mit dem Tod. Die Staatsanwaltschaft sah zwei Fälle der fahrlässigen Tötung – konnte sich aber nicht ganz damit durchsetzen.